Skip to content Skip to main navigation Skip to footer

Staats- und Gemeindegrenzen sind im Gegensatz zu natürlichen Begrenzungen, z.B. Flüsse und Gebirgszüge, in aller Regel nicht sichtbar. Und dennoch können sie den Menschen Unannehmlichkeiten und Probleme bereiten. So verhielt es sich auch in Lüchtringen. Es sind noch einige historische Grenzsteine vorhanden, in die jeweils auf der östlichen Seite ein „B“ und auf der westlichen ein „P“ eingemeißelt ist. Diese Buchstaben stehen für die früheren Länder Braunschweig und Preußen.

Als die alliierten Besatzungsmächte nach dem zweiten Weltkrieg die neuen Bundesländer formten, hielten sie sich grundsätzlich an die alten Staatsgrenzen. Folge war, dass das frühere Grundeigentum der Gemeinde Lüchtringen im Lande Braunschweig dem niedersächsischen Hoheitsgebiet und der niedersächsischen Gesetzgebung unterlagen.

Es ist kaum mehr bekannt, dass wir, wenn wir heute in die Straße Otterbache und anschließend in die Naherholungseinrichtungen unseres Dorfes gehen, bis vor 50 Jahren in Niedersachsen waren.

Ein Klick auf die Zeichnung öffnet eine größere Ansicht
Vor über 50 Jahren – Grenzänderung in Lüchtringen
© Kreis Höxter, Abt. Geobasisdaten (2021) Datenlizenz Deutschland – Zero

Die Anwohner in diesem Bereich zahlten ihre Steuern und Abgaben dorthin. Sie waren weder wahlberechtigt für den Gemeinderat in Lüchtringen noch für die Bundestags- und Landtagswahlkreise in Westfalen. Ihre Autos hatten das Kennzeichen HOL und an den Feiertagen Fronleichnam und Allerheiligen war dort Werktag. Eine Ausnahme war die Schulpflicht. Die Kinder wurden in der damaligen Kath. Volksschule Lüchtringen unterrichtet.

Auch die grundlegenden Lebensverhältnisse waren für die Bewohner schwieriger als auf nordrhein-westfälischer Seite. So wurden zentrale Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Straßenbau und vieles mehr um Jahre später dort eingebracht als im „westfälischen“ Dorf.

Umgekehrt war es nicht anders. Beispielsweise lag das Holzmindener Freibad im Hoheitsgebiet des Landes NRW in der ehemaligen Gemeinde Stahle. So gab es landauf und landab Besonderheiten, die das Leben und die Zusammenarbeit erschwerten.

Durch einen Staatsvertrag zwischen den Ländern Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen wurden neben vielen anderen Gebietsänderungen entlang der gemeinsamen Grenze diese beiden Eigenheiten „zu den Akten gelegt“. Mit dem 1. Oktober 1971 traten der Staatsvertrag und damit die Grenzänderung in Kraft.

Die Weiterentwicklung des Wohngebietes der Straße „Otterbache“ und Teile des „Heidebrink“ waren nun ausschließlich nach dem nordrhein-westfälischen Baurecht möglich, was insbesondere für das Musterhausgelände Zenker und auch die Verdichtung der Wohnbebauung am Otterbach von Vorteil war.

Im neuen eingegrenzten Gelände Lüchtringens befindet sich das wichtige Naherholungsbidet mit Sportplatz, leichtathletischen Anlagen, Steinbruch und Eiskeller. Dank Staatsvertrag war die dynamische Weiterentwicklung dieses für das Dorf so wichtigen Bereichs sehr hilfreich. Es ist fraglich, ob die staatlichen Förderungen für alle dortigen Anlagen wirklich geflossen wären, wenn die Anlagen noch außerhalb der Landesgrenze Nordrhein-Westfalens lägen.

Gedenkstein
Gedenkstein an der Straßenecke Otterbache Heuweg

Der Gedenkstein an der Straße Otterbach erinnert an dieses für die dort lebenden Menschen und für das ganze Dorf so wichtige Ereignis. Die heutige Grenze verläuft entlang der Landstraße zwischen Boffzen und Holzminden und ist leicht nachvollziehbar. Dennoch gibt es weiterhin Lüchtringer Eigentum jenseits der Grenze: die Lüchtringer Heide.

Back to top